Tipps & Tricks mit der EUDAMED-Datenbank – So aktualisieren Bevollmächtigte ihre Angaben und zuständige Behörde

Wer als Bevollmächtigter (Authorised Representative) tätig ist, kennt das Problem: Daten ändern sich, Ansprechpartner wechseln – und manchmal muss auch die zuständige Behörde angepasst werden. Klingt einfach, ist es aber nur, wenn man den richtigen Weg kennt.

In EUDAMED können Bevollmächtigte verschiedene Anpassungen selbst vornehmen. Dazu zählen etwa:

  • die Aktualisierung allgemeiner Unternehmensdaten,
  • die Änderung der zuständigen Behörde,
  • die Inaktivierung der Registrierung,
  • sowie die Bestätigung der Datenkorrektheit – wie sie Artikel 31(5) MDR bzw. 28(5) IVDR vorschreiben.

Besonders praktisch: Wenn sich die zuständige Behörde beispielsweise durch einen Umzug des Bevollmächtigten ändert, lassen sich im selben Schritt auch weitere Angaben aktualisieren – etwa Name, Sprache, Umsatzsteuer-ID, EORI-Nummer, Handelsregistereintrag, Anschrift, Ansprechpartner für Behörden, öffentliche Kontaktdaten oder die PRRC.

Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen sind entscheidend, um eine reibungslose Kommunikation mit den europäischen Behörden sicherzustellen und die Datenintegrität in EUDAMED zu gewährleisten.

Damit Sie genau wissen, wie Sie Ihre Daten oder die zuständige Behörde ändern, haben wir eine kostenlose Schritt-für-Schritt-Anleitung für Bevollmächtigte erstellt. Sie erklärt den gesamten Prozess verständlich, praxisnah und anhand konkreter Beispiele – von der Datenpflege bis zur Auswahl einer neuen Behörde.

 

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