Die Initiative forderte Einschränkungen der Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz. Eine klare Mehrheit stimmte dagegen. Der freie Personenverkehr ist neben dem freien Warenverkehr eine der Säulen der EU. Eine Entscheidung dagegen hätte den Swexit-Prozess gefördert. 

Das MRA ist jedoch für die Medizinprodukte, die unter die MDR/IVDR fallen, noch nicht vollständig umgesetzt worden.  Die Kommission hat deutlich gemacht, dass zum Zeitpunkt des MDR-Fälligkeitsdatums im Mai 2021, das vorhandene MDD Abkommen für die MDR nicht mehr gilt. Zudem wurde auch klargestellt, dass die zusätzliche Übergangszeit für MDD zertifizierte Produkte ebenfalls nicht gilt.

   

Unmittelbare Folgen:

  • Hersteller in der Schweiz benötigen einen EC REP, wenn sie Produkte in der EU in Verkehr bringen wollen. 
  •   Der Bevollmächtigte in der EU wird in der Schweiz nicht akzeptiert.  Hersteller außerhalb der EU (Schweiz) benötigen dann einen Bevollmächtigten in der Schweiz (ähnlich dem UK REP im Vereinigten Königreich). 


Für unsere Kunden in Deutschland:

  •  Hersteller in der Deutschland (EU), die ihre Produkte in der Schweiz vermarkten, benötigen dann einen Bevollmächtigten in der Schweiz. 

Das klare Ergebnis dieses Referendums scheint in die richtige Richtung zu gehen, und eine solide MRA ist jetzt wahrscheinlicher. 


MDSS wird die Entwicklung beobachten.