Registrierungen in EUDAMED
Schnell, sicher und konform.
Unterstützung bei EUDAMED-Registrierungen
Gemeinsam bewerten wir Ihre individuelle Situation und finden die passende Lösung durch:
- Beantwortung Ihrer Fragen zur Registrierung und Registrierungspflicht, und/oder
- Interaktive Unterstützung: Lassen Sie sich bei Ihren ersten Schritten „über die Schulter schauen“, und/oder
- Vollständige Auslagerung an unser Team: rechtssicher, effizient und mit minimalem Aufwand für Sie
Wer muss sich registrieren – und warum?
Gemäß der Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und (EU) 2017/746 (IVDR) sind Wirtschaftsakteure, wie
- Hersteller,
- Bevollmächtigte,
- Importeure,
- Produzenten von Systemen oder Behandlungseinheiten,
verpflichtet, sich im europäischen Datenbanksystem EUDAMED zu registrieren.
Für einige Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist diese Registrierung aktuell noch freiwillig – jedoch in einigen Mitgliedsstaaten bereits verpflichtend.
Für Deutschland gilt diese Anforderung schon seit dem 26. Mai 2021.
Außerdem ist die Produktregistrierung in EUDAMED gemäß Artikel 29 der VO (EU) 2017/745 bzw. Artikel 26 der VO (EU) 2017/746 schon jetzt freiwillig möglich – und empfehlenswert.
Ihre Vorteile bei frühzeitiger EUDAMED-Registrierung
- Vermeiden Sie zusätzliche nationale Registrierungen (in manchen Ländern des EWR)
- Schnellerer Marktzugang
- Rechtssicherheit im MDR/IVDR-Kontext
- Bessere Vorbereitung auf die vollständige Inbetriebnahme von EUDAMED